Berufsunfähigkeitsversicherung & Steuern
Viele Versicherungen können steuerlich abgesetzt werden. Aber gilt das auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung? Und wie ist das eigentlich mit der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente: Fallen auf diese Steuern an? Die Antwort auf beide Fragen lautet: Ja.
Auf dieser Seite informieren wir mit anschaulichen Beispielen über die steuerlichen Aspekte der Berufsunfähigkeitsversicherung.
BU steuerlich absetzen – So geht’s
Wo genau die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung eingetragen werden, hängt davon ab, ob sich Versicherte für eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) entschieden haben. Der Unterschied zwischen beiden ist, dass letztgenannte eine Kombination des Berufsunfähigkeitsschutzes mit einer weiteren Versicherung darstellt.
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung angeben
Wo können Versicherte die Versicherungsbeiträge genau eintragen? Handelt es sich um einen eigenständigen Vertrag, ist die Anlage Vorsorgeaufwand entscheidend. Dort können Steuerzahler unter „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung vom gesamten zu versteuernden Einkommen absetzen. Allerdings gilt dafür ein jährlicher Höchstbetrag:
Einzelperson
1.900 € pro Jahr
Selbstständige
2.800 € pro Jahr
Das klingt erstmal gar nicht so schlecht. Allerdings zählen zu den Vorsorgeaufwendungen weitere Versicherungsausgaben:
Gerade die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sorgen dafür, dass Steuerzahler den Höchstbeitrag schnell ausschöpfen.
Ab einem Bruttogehalt von 1.650 Euro im Monat ist das bereits der Fall, wie das folgende Beispiel zeigt:
Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag als Arbeitnehmer ohne Kinder bei einem Einkommen von 1.650 Euro brutto (Zusatzbeitrag Krankenkasse: 1,3 Prozent)
Im Monat: 162,12 Euro
Auf das Jahr gerechnet: 1.945,44 Euro
Das Absetzen der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung ist daher mehr Theorie als Praxis.
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in der Steuererklärung angeben
Bietet ein Vertrag doppelten Versicherungsschutz, können die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Teil besser abgesetzt werden:
- Kombivertrag mit einer Risikolebensversicherung, Lebensversicherung oder Rentenversicherung: Gleiche Absetzbarkeit wie bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung
- Vertrag im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge: Da die Beiträge für die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem Bruttoeinkommen – also vor Steuern – kommen, können keine Steuern zurückerstattet werden.
- Kombivertrag mit einer Rürup-Rente: Sehr hohe Absetzbarkeit
Auf den dritten Punkt wollen wir etwas genauer eingehen:
Solange Versicherte mit dem Beitrag für den Kombivertrag weniger als 50 Prozent für die Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeben (der Versicherer schlüsselt das genau auf), sind die gesamten Versicherungsausgaben im Rahmen der steuerlichen Förderung der Rürup-Rente als Sonderausgaben fast voll absetzbar.

Auf den dritten Punkt wollen wir etwas genauer eingehen: Solange Versicherte mit dem Beitrag für den Kombivertrag weniger als 50 Prozent für die Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeben (der Versicherer schlüsselt das genau auf), sind die gesamten Versicherungsausgaben im Rahmen der steuerlichen Förderung der Rürup-Rente als Sonderausgaben fast voll absetzbar.
„Fast“ bedeutet, dass das Finanzamt in diesem Jahr 94 Prozent des Beitrags berücksichtigt. Zudem gibt es eine Höchstgrenze, die für die sogenannte erste Schicht der Basisversorgung gilt, zu der die Rürup-Rente zählt. Sie liegt 2022 bei 25.639 Euro. Im kommenden Jahr werden schon 96 Prozent berücksichtigt, 2025 dann 100 Prozent.
Wichtig:
Zur ersten Schicht zählen auch die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. Bis der Höchstbetrag jedoch ausgeschöpft ist, dauert es deutlich länger als bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Steuervorteile bei der BUZ mit der Rürup-Rente sind daher immens.
Sonderfall staatlich geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung
Seit 2014 fördert der Staat die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich. Noch nie etwas davon gehört? Das ist kein Wunder, denn es gibt schlicht keinen Anbieter, der einen solchen Tarif anbietet. Der Grund ist ganz einfach: Der Staat fördert die BU nur dann, wenn die BU-Rente lebenslang ausgezahlt wird. Diese Leistungsdauer bis zum Lebensende würde die Versicherung allerdings so teuer machen, dass sie sich kaum jemand leisten kann.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Steuern in der Auszahlungsphase auf die Rente
Wer berufsunfähig wird, erhält vom Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente. Auf diese fallen Steuern an. Wie hoch die Besteuerung ist, hängt wieder davon ab, ob Versicherte eine selbstständige BU oder ein Kombiprodukt abgeschlossen haben.
Berufsunfähigkeit
Es wird nur der Ertragsanteil versteuert.
Berufsunfähigkeit mit anderer Versicherung kombiniert
Es wird nur der Ertragsanteil versteuert.
Berufsunfähigkeit mit Rürup-Rente
Die Rente wird nachgelagert versteuert.
BU mit betrieblicher Altersvorsorge
Die Rente ist voll steuerpflichtig.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Steuern auf den Ertragsanteil
Bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung und den meisten Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen ist der Ertragsanteil der Rente steuerpflichtig. Das regelt der Paragraf 55 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Die Höhe richtet sich danach, wie viele Jahre zwischen Bezugsbeginn und Vertragsende liegen.
Je kürzer die Rentendauer ist, desto größer ist der Anteil der BU-Rente, der steuerfrei bleibt. Die folgende Übersicht gibt den jeweiligen Ertragsanteil je verbleibender Laufzeit wieder und zeigt zugleich beispielhaft auf, wie viel Rente versteuert wird, wenn
- die monatliche BU-Rente 1.500 Euro beträgt und
- der Vertrag bis zu 67. Lebensjahr läuft.

Der Ertragsanteil wird mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Ganz konkret bedeutet das, dass sich die Höhe der BU-Rente durch den Steuerabzug reduziert. Dies sollten Verbraucher dies im Hinterkopf haben, wenn sie die Rentenhöhe festlegen.
Geringe BU-Rente – keine Besteuerung
Wichtig: Liegt das zu versteuernde Einkommen inklusive Berufsunfähigkeitsrente und anderer Einkünfte unter dem Grundfreibetrag, fallen keine Steuern an. 2022 beträgt der Freibetrag 10.347 Euro für Einzelpersonen beziehungsweise 20.694 Euro für Ehepartner. Bei 800 Euro Berufsunfähigkeitsrente bleibt die Auszahlung der Versicherung also steuerfrei. Aber reicht das zum Leben aus?
Nachgelagerte Besteuerung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bei der Rürup-Rente und somit auch bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Verbindung mit der Basisrente gilt die nachgelagerte Besteuerung. Die Beiträge können in der Einzahlphase sehr gut abgesetzt werden, im Gegenzug wird das Finanzamt die Auszahlung entsprechend stark versteuern. Dabei ist der Steuersatz im Rentenalter beziehungsweise bei Berufsunfähigkeit durch den Einkommensverlust niedriger als im Erwerbsleben.
Ab 2040 fällt die gesamte Berufsunfähigkeitsrente unter die Steuerpflicht. Bis dahin gelten Abstufungen:

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung
Wurde die Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung) vereinbart, zahlen Versicherte in der Einzahlphase überhaupt keine Steuern. Kommt es zum Leistungsfall, muss die Berufsunfähigkeitsrente voll versteuert werden. Der Steuerabzug ist so deutlich höher als bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.
Hinzu kommt, dass auch Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (in der Regel Arbeitnehmer) der volle Krankenversicherungsbeitrag von der Rente abgezogen wird. Bei der SBU und der BUZ wird die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht verbeitragt.
Sonderfall staatlich geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung
Seit dem 1. Januar 2014 können Personen mit einer staatlich geförderten BU-Versicherung die vollständigen Beiträge von der Einkommensteuer absetzen. Der Maximalbetrag von 1.900 beziehungsweise 2.800 Euro spielt also keine Rolle mehr. Dies wurde im Rahmen des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes (AltvVerbG) beschlossen.
Diese Art der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hat jedoch zur Bedingung, dass eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart wird. Der Haken an der Sache: In der Regel zahlen die privaten BU-Versicherungen nur maximal bis zum 67. Lebensjahr, also bis zum Renteneintrittsalter.
Eine Verlängerung des Vertrages wäre für beide Parteien mit sehr hohen Kosten verbunden. Der Versicherungsnehmer müsste stark erhöhte Beiträge zahlen und die versichernde Gesellschaft würde bei tatsächlicher Berufsunfähigkeit gegebenenfalls viele zusätzliche Jahre lang Rentenzahlungen leisten. Aufgrund dieses hohen Risikos gab es seit Einführung der Regelung keinen Anbieter, der mit staatlicher Förderung lebenslang gegen Berufsunfähigkeit versichert.