Berufsunfähigkeit für Ärzte

Auch Ärzte werden krank

Ärzte: Berufsunfähigkeit rechtzeitig absichern

Der Beruf des Arztes ist mit viel Verantwortung verbunden. Mediziner helfen und heilen Menschen, retten Menschenleben und manche operieren am offenen Herzen. Dass einige Mediziner ihren Beruf aufgrund von körperlicher oder psychischer Erschöpfung nicht mehr ausführen können, wundert nicht. Eine wichtige private Absicherung ist daher für sie die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte.

Immer gut zu wissen: Berufsunfähigkeit

Der Arztberuf gehört zu den Tätigkeiten mit hohem Risiko für eine Berufsunfähigkeit.

Die gesetzliche Absicherung für Ärzte über ein Versorgungswerk hat viele Hürden.

Eine BU-Versicherung für Ärzte sollte in den Vertragsbedingungen eine Infektionsklausel enthalten.

Die Kosten variieren je nach Rentenhöhe, Eintrittsalter und anderen Faktoren.

Warum sollten sich Ärzte gegen Berufsunfähigkeit versichern?

Wenn es um Berufsunfähigkeit geht, zählen Ärzte zu den Berufsgruppen mit einem erhöhten Risiko. Dabei sind die Gründe, warum ein Arzt seinem Beruf nicht mehr zu 100 Prozent nachgehen kann, vielfältig. Der hohe Druck bei der Arbeit, Schichtarbeitszeiten und der Stress durch die Verantwortung für Menschenleben hinterlassen ihre Spuren an Körper und Psyche.

Aber auch schwere Krankheiten wie Krebs, Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems oder des Bewegungsapparates führen dazu, dass ein Arzt seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dann zeigt sich deutlich, dass die „Götter in Weiß“ ebenfalls nur Menschen sind, die sich beruflich überfordern können.

Bu Absicherung Für Studenten
Downloader.la 622C99Fc5C791

Berufsunfähigkeitsversicherung jetzt Angebot anfordern!!

Wie sind Ärzte ohne Berufsunfähigkeits­versicherung geschützt?

Ärzte sind staatlich über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert. Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist Pflicht. Einen Anspruch auf diese berufsbezogene Erwerbsunfähigkeitsrente haben sie jedoch erst, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, sich durch die Arbeit ihr Existenzminimum zu sichern.

Solange die Möglichkeit besteht, dass sie immer noch einige Stunden arbeiten oder einer anderen Tätigkeit im medizinischen Bereich nachgehen können, erhalten sie diese Rentenzahlung nicht. Oft müssen Ärzte ihre Approbation und ihre Tätigkeit komplett aufgeben, um von dieser Absicherung zu profitieren. Dies kommt einer einhundertprozentigen Berufsunfähigkeit gleich.

Die Hürden, um diese Form der Erwerbsminderungsrente zu erhalten, sind damit recht hoch und die Regelungen sehr streng.

Die Voraussetzungen, um Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu beziehen, sind wesentlich einfacher zu erfüllen. So zahlen die Versicherer die vereinbarte Rente aus, wenn eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Höhe der Rente legt der Versicherungsnehmer in seinem Vertrag selbst fest. Je höher die monatliche Rente, desto höher sind die Beitragszahlungen.

Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Ärzte wie alle Interessierte eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Steht es um die Gesundheit des Mediziners nicht so gut, kann diese für höhere Beiträge sorgen oder auch für den Ausschluss bestimmter Erkrankungen aus dem Versicherungsschutz. Wer gesundheitlich angeschlagen ist, sollte sich dringend von einem Versicherungsexperten unterstützen lassen.

 

Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte: Was muss der Versicherungsvertrag unbedingt regeln?

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es auf die genauen Einzelheiten im Vertrag an. Verschiedene Zusatzvereinbarungen sorgen dafür, dass aus der Absicherung ein passgenauer Schutz für Ärzte wird. Vor dem Abschluss der Versicherung sollten sich Interessierte daher genau über die Inhalte informieren.

Auf folgende Punkte sollten Ärzte bei einer Berufsunfähigkeit achten:

Dieser Teil unterscheidet die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte wesentlich von den Angeboten für andere Berufsgruppen. Ärzte sind in ihrem Arbeitsalltag dem Risiko von Infektionen ausgesetzt. Die Infektionsklausel im Vertrag besagt, dass sie die Versicherung beanspruchen können, wenn sie aufgrund einer behördlichen Anordnung nach §31 des Infektionsschutzgesetzes wegen einer ansteckenden Krankheit für die Dauer von mindestens sechs Monaten nicht arbeiten dürfen.

Eine Vorsorgeversicherung wie die BU ist langjährig angelegt. Im Laufe der Berufsjahre steigt das Einkommen des Arztes. Zugleich wirkt sich die Inflation auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus, sodass sich deren Kaufkraft verringert. Eine dynamische Rentenanpassung gleicht diese Veränderungen automatisch aus. Dies ist ein optionaler Baustein im Vertrag. Rentensumme sowie Beitragshöhe steigen jährlich um einen festgelegten Prozentsatz an. Für kleinere Einkommenserhöhungen ist dieses Verfahren optimal, bei größeren Gehaltssprüngen sind andere Maßnahmen effektiver.

Vor allem Medizinstudenten und junge Ärzte, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten auf diese Vertragsregelung achten. Sie ermöglicht die Anpassung der Versicherungsleistung an neue Lebenssituationen, zum Beispiel neue Einkommensverhältnisse oder Familienzuwachs – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Ein entscheidendes Kriterium ist die vereinbarte BU-Rente, die die Versicherung im Schadensfall zahlen soll. Bei Medizin-Studenten ist diese normalerweise niedriger als bei Ärzten mit langjähriger Berufserfahrung. Im Durchschnitt liegt die Höhe bei etwa 2.000 Euro. Versicherte können sich aber durchaus für eine höhere Summe entscheiden. Es gilt natürlich: Je höher die Rente, desto höher auch der monatliche Beitrag.

Bis zu welchem Alter soll die Versicherung gelten: bis 62, 65 oder 67 Jahre? Empfehlenswert ist es, die Versicherungsdauer bis zum Renteneintritt zu wählen. Diese lange Laufzeit bedeutet zwar höhere Beiträge. Dafür ist eine lückenlose finanzielle Absicherung bis zum Erhalt der Altersrente garantiert.

Dazu zählen die Erkrankungen und Schadensfälle, die die Versicherung abdeckt. Zum Teil schließen Versicherer einige Risiken von Anfang an aus, zum Beispiel aufgrund der Gesundheitfragen. Auch Versicherungsnehmer können bestimmte Krankheiten aus dem Vertrag ausschließen und so ihre Kosten senken.

Ist eine abstrakte Verweisung im Versicherungsvertrag enthalten, kann das Unternehmen die Zahlung der Rente verweigern. Stattdessen wird der Versicherte angehalten, eine andere, vergleichbare Tätigkeit auszuüben – eine, auf die er von der Versicherung „verwiesen“ wird. Bei Vertragsabschluss sollten Ärzte daher unbedingt darauf achten, dass keine abstrakte Verweisung im Vertrag steht und dass sich die Berufsunfähigkeit direkt auf den ausgeübten Beruf bezieht.

Was bedeutet die konkrete Verweisung für Ärzte?

Der Arztberuf ist für manche auch Berufung. Wenn sie für ihren Fachbereich als berufsunfähig gelten, möchten sie daher einen anderen Arztberuf oder eine Tätigkeit als Berater oder Gutachter im medizinischen Bereich aufnehmen. Für diesen Fall enthalten die meisten Versicherungen die Klausel einer „konkreten Verweisung“.

Entscheidet sich der Versicherte dazu, eine neue Tätigkeit aufzunehmen, die seiner Ausbildung, Berufserfahrung und Lebenseinstellung entspricht, berufen sich die Anbieter darauf, um die Rentenzahlung einzustellen. Zu den Bedingungen gehört auch, dass das Gehalt der neuen Arbeit in etwa dem der letzten Tätigkeit als Arzt gleichkommt. Die versicherte Berufsunfähigkeit ist dann nicht mehr gegeben.

Was kostet eine Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte?

Wie hoch die monatlichen Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausfallen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe der Ausgaben hängt von sehr vielen Einflussfaktoren ab wie:

  • Alter
  • Rentenhöhe
  • Gesundheitszustand
  • Hobbys (riskante Hobbys)
  • Besondere Rahmenverträge und Sonderkonditionen für Ärzte
  • Art des Arztberufs und damit verbundenes Risiko
  • Vertragslaufzeit

 

Das folgende Kostenbeispiel dient daher nur zur Orientierung:

Der Musterkunde ist ein 32-jähriger Allgemeinarzt. Er ist Nichtraucher, vereinbart eine monatliche Rente in Höhe von 2.000 Euro. Die Versicherungsdauer beträgt 35 Jahre, also bis zum Rentenalter von 67 Jahren. Eine Infektionsklausel ist ebenfalls enthalten.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet ihn zwischen monatlich 70 Euro und 150 Euro.

Wählt er eine Rente in Höhe von 2.500 Euro, liegen die Versicherungskosten zwischen rund 90 Euro und 200 Euro pro Monat.

Rentenhöhe 2.000€ - Preisspanne: 70 € bis 150 €
Rentenhöhe 2.500€ - Preisspanne: 90 € bis 200 €

Für den Durchblick im Tarifdschungel: Beratung nutzen

Der günstige Preis sollte bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht das Hauptkriterium sein. Die Finanzstärke, Leistungen und Solidität der Versicherungsgesellschaft spielen eine größere Rolle.

Aufgrund der vielen Faktoren ist eine Beratung durch einen Versicherungsexperten empfehlenswert. Er kennt sich mit typischen Stolpersteinen aus, die interessierte Ärzte mit einem unverbindlichen Angebot umschiffen.

Prinzipiell stellt die Erwerbsminderungsrente eine Grundsicherung dar. Können Betroffene in keinem Beruf mehr für mindestens drei Stunden arbeiten, sind sie erwerbsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift bereits, wenn der Versicherte nur noch die Hälfte seiner ursprünglichen Arbeitszeit leisten kann. Ob er in einem Beruf weiter tätig sein könnte, ist unerheblich.

Nein, es gibt mehrere Anbieter am Markt, die auch dem Berufsstand der Ärzte Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten. Ratsam ist es, sich von einem unabhängigen Berater ein individuelles Angebot erstellen zu lassen.

Erst wenn ein Gutachter feststellt, dass 100 Prozent aller ärztlichen Tätigkeiten nicht mehr ausführbar sind, leistet das Versorgungswerk der Ärzte. In der Praxis lässt sich eine 100-prozentige Berufsunfähigkeit zwar oft leichter feststellen als eine 50-prozentige. Allerdings ist die Hürde der Zahlung dadurch deutlich höher. Erst wenn Ärzte nicht mehr arbeiten können, erhalten die Leistungen.

Share:
Versicherungsmakler
Thomas Dewein

Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK Ulm) Technischer Underwriter (DVA Stuttgart)

Wir sind für Sie da!

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Kontaktinformationen